Kosmetika ... mindestens haltbar bis ...

Kosmetika brauchen die richtige Sonnenschutzmittel bewahren die Haut auch noch in dem Jahr, nachdem sie angebrochen wurden, zuverlässig vor UV-Schäden, da die Lichtschutzfilter auch nach dem Öffnen recht lange stabil bleiben.

Produkte, die am Strand jedoch starker Sonneneinstrahlung oder großer Hitze ausgesetzt waren, sollten besser innerhalb einer Saison aufgebraucht werden. Angebrochene Sonnenschutzmittel, die nicht überhitzt waren, sollten nach dem Urlaub kühl und dunkel - am besten im Kühlschrank - gelagert werden.

Andere Cremes, Shampoos, Lippenstifte & Co. sind ungeöffnet mindestens 30 Monate lang haltbar. So verlangt es das Gesetz. Wird dieser Zeitraum unterschritten, was beispielsweise bei Produkten zur Babypflege der Fall sein kann, muss auf der Verpackung ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sein.

Werden Cremetöpfe oder Mascara-Kartuschen einmal geöffnet, sind die Schönheitselixiere oft nur noch begrenzt haltbar. Wie lange, hängt ganz entscheidend von ihren Inhaltsstoffen, aber auch von der hygienischen Anwendung und sachgerechten Lagerung in den eigenen vier Wänden ab.

Um den Umgang mit Kosmetika noch leichter zu machen, wird in Zukunft auf allen Produkten, die länger als 30 Monate haltbar sind, eine Frist angegeben: Sie sagt aus, wie lange das Produkt nach dem Öffnen bei sachgemäßem Gebrauch haltbar ist. Diese Regelung wird nach Angaben des Industrieverbandes Körperpflege- und Waschmittel e.V. voraussichtlich im Frühjahr 2005 in Kraft treten.